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Schule von A bis Z

Schule von A bis Z  

Ansteckende Krankheiten: Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes erkranken (z.B. Cholera, Diphterie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken…), benötigen wir sofort Ihre Information, um ggf. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können.

Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Läuse auftreten. Genauere Anweisungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, das sie dann im Sekretariat bekommen.

In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder in die Schule schicken, wenn Sie uns die Erst- und Zweitbehandlung Ihres Kindes bescheinigen.

Ausflüge: In einem Schuljahr können bis zu acht Wandertage durchgeführt werden. Es können auch mehrere Wandertage zu einem mehrtägigen Aufenthalt in einer Jugendherberge oder einem Schullandheim zusammengefasst werden. In der Regel findet am Ende des dritten oder im vierten Schuljahr eine Klassenfahrt mit mehreren Übernachtungen statt.

Betreuung: An der Ritter-von-Haune-Schule besteht in der Zeit von 7:45 bis 13:25 Uhr die Möglichkeit, die Kinder auch außerhalb des Unterrichts, in nach den Erfordernissen des Stundenplans festgelegten Zeiten, in der Schule zu beaufsichtigen.  Betreuungsgruppen können dann eingerichtet werden, wenn mindestens 10 Kinder für die jeweilige Betreuungsstunde angemeldet sind. Die maximale Aufnahmekapazität pro Stunde liegt bei 25 Kindern, die abwechselnd von zwei Betreuungskräften betreut werden. Die Anmeldung erfolgt jeweils am Schuljahres- und Halbjahresanfang. Das entsprechende Formular erhalten Sie am Anfang jedes Schulhalbjahres. Die Anmeldung zur Betreuung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich. Sollte Ihr Kind einmal nicht zur Betreuung gehen, dann ist aus Sicherheitsgründen eine schriftliche oder telefonische Abmeldung notwendig. Sollten Sie einmal eine kurzfristige Betreuung für Ihr Kind benötigen, so ist das auch möglich. Geben Sie uns dann bitte Bescheid (telefonisch oder schriftlich).

Betreuung: 06652 – 9110330

Beurlaubung: Müssen Sie Ihr Kind aus zwingenden Gründen für ein bis drei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte vorher rechtzeitig schriftlich bei der Klassenleitung. Bei Beurlaubungen direkt vor oder im Anschluss an die Ferien und bei längerfristigen Beurlaubungen, z.B. für Mutter-Kind-Kuren, ist ein Antrag an die Schulleitung zu stellen. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge) möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin 7DB0F149schriftlich der Schulleitung vorliegen. Bei unvermeidlichen Arztterminen während der Schulzeit benötigen wir eine schriftliche Mitteilung.

Bücherei: Unsere Schule verfügt über eine gut ausgestattete Schülerbücherei. Neue Anschaffungen werden regelmäßig durch den Förderkreis unterstützt. Die Kinder können hier kostenlos mittwochs in den großen Pausen Bücher ausleihen. Nach vier Wochen sollten die Bücher spätestens wieder abgegeben werden. Verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden. Die Ausleihe wird von Bücherei-Müttern organisiert.

Bundesjugendspiele: Im Mai/Juni eines jeden Schuljahres werden die Bundesjugendspiele in der Leichtathletik auf dem Schulsportplatz (50-m-Lauf, Weitsprung, Schlagball-Weitwurf) und dem Kegelspielradweg (800/1000-m-Lauf durchgeführt. Dazu benötigen wir die Unterstützung der Eltern als Riegenführer oder Helfer an den Stationen. Die Ehrung und Urkundenausgabe erfolgt in einer folgenden Schulversammlung.

Elternabend: Der erste Elternabend findet in der Regel am Vorabend (Montag) des Einschulungstages statt.  Die Klassenlehrerin lädt dazu ein. Sie leitet auch die Wahl des Klassenelternbeirates ein.  Der Klassenelternbeirat lädt nach Absprache in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von fünf Tagen (bei Wahlen zehn Tagen) zu einem Elternabend ein. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, so wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat. In dringenden Fällen können weitere Elternabende einberufen werden.

Elternbeirat/Schulelternbeirat: Normalerweise werden zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren die Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus einem/einer Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einem/einer Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus und wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet. Sowohl der Klassenelternbeirat als auch der Schulelternbeirat stehen den Eltern als Ansprechpartner bei Vorschlägen und Problemen zur Verfügung. Eine Liste des Schulelternbeirats erhalten Sie nach den durchgeführten Wahlen.

Elternsprechtag: Der Elternsprechtag unserer Schule findet jährlich an einem Montag im Februar, kurz nach dem Ende des ersten Schulhalbjahres, statt.  Im Vorfeld geben die Klassenlehrer Listen mit Terminvorschlägen aus, in die sich die Eltern eintragen können. Zusätzlich können Sie jederzeit im Laufe eines Schuljahres einen Gesprächstermin mit den Klassen- oder Fachlehrerinnen vereinbaren, um über den individuellen Lern- und Leistungsstand Ihres Kindes ausführlich zu sprechen. Bitte melden Sie sich zu einem Gespräch immer telefonisch oder schriftlich über das Mitteilungsheft an. Unangemeldete Gespräche vor oder nach dem Unterricht oder in den Pausen sind nicht möglich.

Entschuldigungen: Mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres wird ihr Kind schulpflichtig. Nach dem Hessischen Schulgesetz sind Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend telefonisch oder durch Mitschüler/innen, wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Im anderen Fall sind wir verpflichtet, bei Ihnen telefonisch nachzufragen. In jedem Fall ist der Klassenlehrerin noch eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der die Fehlzeiten ersichtlich sind. Bei Krankheiten von mehr als fünf Schultagen benötigen wir ein ärztliches Attest.

Sollten sich bereits vor Antritt des Schulweges Krankheitssymptome zeigen (Fieber, Übelkeit, Durchfall etc.) bitten wir Sie, Ihr Kind zu Hause zu lassen. Geben Sie uns für plötzlich in der Schule auftretende Krankheitsfälle Notfallnummern an, unter der wir Sie oder andere Angehörige erreichen können.

Ferien: Am letzten Schultag vor allen Ferien haben alle Klassen drei Stunden Klassenlehrerunterricht von 8.05 bis 10.45 Uhr. An diesen Tagen wird keine Betreuung angeboten. Die Ferienzeiten und die beweglichen Ferientage können Sie ebenfalls diesem Heft entnehmen.

Frühstück: Entspannung in Pausen ist nötig, um Anspannung, Konzentration und sinnvolles Arbeiten im Unterricht zu ermöglichen. Dies muss jedoch durch eine gesunde Ernährung unterstützt werden.

In der Zeit von 9:35 bis 9:45 Uhr frühstücken alle Kinder mit den anwesenden Lehrkräften gemeinsam in der Klasse. 7DB0F149Bitte versorgen Sie Ihr Kind in jedem Fall mit einem gesunden Pausenfrühstück (wenn möglich vollwertig, d.h. Vollkornbrot und Obst). Dazu bieten wir Mineralwasser „Förstina medium“ zum Selbstkostenpreis an, dass Sie zu Beginn des Schuljahres bestellen können. Für die Flasche benötigt Ihr Kind unbedingt ein Kennzeichnungsbändchen mit Namen (z.B. Haargummi).

Achten Sie bitte beim Frühstück auf eine umweltfreundliche Verpackung, Dosen und Flaschen, die wiederverwendbar sind. Sie unterstützen damit auch unsere Erziehung zur Verantwortung für unsere Umwelt und den Umgang mit Müll.

Fundsachen: Zurückgelassene Kleidungsstücke werden in der Fundgrube (Kiste im Nebentrakt gegenüber der Cafeteria) gesammelt. Wenn Ihr Kind ein Kleidungsstück vermisst, können Sie dort nachschauen. Dinge, die in der Turnhalle vergessen werden, sind dort im Abstellraum zu finden. Falls etwas im Schulbus vergessen werden sollte, wenden Sie sich bitte an das Büro der Rhönenergie, Herr Oberlies, Schenklengsfeld, Tel.: 06629-808818

Ganztagsangebot: Seit dem Schuljahr 2010/11 besteht an der Ritter-von-Haune-Schule ein Ganztagsangebot an vier Nachmittagen der Woche (Montag bis Donnerstag) bis 16.00 Uhr. Sie schließt sich direkt an die Vormittagsbetreuung an und beginnt mit einem gemeinsamen Mittagessen, geliefert von der Fa. GRÜMEL (zwei Menüs zur Auswahl, jeweils zum Preis von derzeit 3,90 €). Danach gibt es die Hausaufgabenbetreuung und anschließend ein AG-Angebot oder die Spielebetreuung. Die Anmeldung zum Ganztagsangebot ist für ein Schulhalbjahr verbindlich.

Eine Teilnahme am Ganztagsangebot ohne Mittagessen ist nicht möglich.

Anmeldeformulare für das Ganztagsangebot gibt es immer kurz vor Beginn eines neuen Schulhalbjahres und sind außerdem im Sekretariat erhältlich.

Handy/ Kids Watch/ Smartwatch: Das Mitbringen von Handys/ Kids Watch oder Smartwatch ist an der Ritter-von-Haune-Schule für Schüler/innen verboten. Abgesehen davon, dass diese im Unterricht sowieso nicht eingeschaltet werden dürfen, sehen wir keine Notwendigkeit für Handys an der Schule. Wenn ein Kind sich krank fühlt oder verletzt ist, erhalten Sie in jedem Fall durch uns Nachricht (Notfallliste). Sollten Sie aus besonderen Gründen Wert darauflegen, dass Ihr Kind ein Handy mit sich führt, so klären Sie das bitte in einem persönlichen Gespräch mit der Klassenlehrerin ab. Ansonsten werden wir mitgebrachte Handys, die während der Schulzeit genutzt werden, einsammeln und durch Sie abholen lassen. Für beschädigte oder verloren gegangene Geräte übernimmt die Schule keine Haftung. Das gilt auch für mitgebrachte andere elektronische Geräte und/oder Spielsachen.

Hausaufgaben: Hausaufgaben dienen der Ergänzung und Festigung der Unterrichtsarbeit. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz, eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann. Im ersten und zweiten Schuljahr sollte die Arbeitszeit etwa 30 Minuten (reine Arbeitszeit) beanspruchen, im dritten und vierten Schuljahr 45 Minuten.

Das schriftliche Abfragen der Hausaufgaben ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche bezieht und nicht die Regel darstellt. Hausaufgaben sind bei der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die Hausaufgaben werden im Hausaufgabenheft aufgeschrieben, in dem auch Raum ist für Mitteilungen der Eltern an die Lehrkraft oder umgekehrt. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Hausaufgaben und schauen gemeinsam mit Ihrem Kind im Hausaufgabenheft nach, ob alle Hausaufgaben gemacht sind. Bei Krankheit Ihres Kindes sind Sie verpflichtet, die Hausaufgaben zu erfragen.

Hitzefrei: Bei großer Hitze kann es nach den neuesten Bestimmungen „hitzefrei“ nur in Ausnahmefällen und nur in der sechsten Stunde geben. Zuvor kommen Maßnahmen wie der „Unterricht an anderen Unterrichtsorten“ oder „Hausaufgabenfrei“ zum Einsatz. Zur Gewährleistung der verlässlichen Schule schicken wir Ihr Kind bei „hitzefrei“ nur nach Hause, wenn Sie uns Ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Ansonsten werden die Kinder bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit in der Schule betreut. Teilnehmer am Ganztagsangebot werden auch bei „hitzefrei“ bis um 16:00 Uhr betreut.

Klassenarbeiten: In der ersten Jahrgangsstufe können Übungsarbeiten geschrieben werden. Sie werden nicht benotet.

In der zweiten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik bis zu je vier Klassenarbeiten geschrieben werden. Darüber hinaus können Übungsarbeiten geschrieben werden.

In der dritten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht mehr als je sechs Klassenarbeiten und in den Fä

chern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nicht mehr als je drei Lernkontrollen geschrieben werden.

In der vierten Jahrgangsstufe sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht mehr als sechs Klassenarbeiten und in diesen Fächern und im Sachunterricht nicht mehr als je vier Lernkontrollen geschrieben werden.

In der dritten und vierten Jahrgangsstufe können darüber hinaus zur individuellen Förderung ebenfalls Übungsarbeiten geschrieben werden. Eine Rückgabe der schriftlichen Arbeit ist solange nicht möglich, bis alle Kinder der Klasse ihren Leistungsnachweis erbracht haben. In einer Woche ist das Schreiben von drei schriftlichen Arbeiten zulässig, die mindestens fünf Schultage vorher angekündigt werden müssen.

Klassenlehrerin: Ansprechpartner bei auftretenden Problemen und Fragen ist für Sie zunächst immer die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Gesprächstermine können Sie jederzeit mündlich, telefonisch oder über das Mitteilungsheft Ihres Kindes vereinbaren. Vermeiden Sie bitte, Lehrkräfte vor dem Unterricht oder in den Pausen zu einem kurzen Gespräch zu bitten. Dies stört den Ablauf des Schulvormittags.

Bei Fragen oder Problemen, die Sie mit Ihrem Ansprechpartner nicht lösen können, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit der Klassenlehrerin einen Termin bei der Schulleitung zu vereinbaren. Sie können sich auch an den Elternbeirat der Klasse Ihres Kindes wenden.

Lehrmittel/Schulbücher: Alle Schulbücher und Arbeitsmaterialien sind (soweit sie nicht durch die Eltern finanziert wurden) Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden.

In die Bücher darf nicht hineingeschrieben werden. Eine Ausnahme stellt das Rechenbuch der 1. Klasse dar, das als Arbeitsbuch genutzt wird. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern, verschmutzte oder beschädigte Bücher müssen von Ihnen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, die Kinder zu einem pfleglichen und sorgsamen Umgang mit den Arbeitsmaterialien zu erziehen.

Mit der Buchausgabe zu Beginn eines Schuljahres erhalten Sie einen Bücherzettel, auf dem Sie den Zustand der erhaltenen Bücher dokumentieren müssen. Vermerken Sie darauf sorgfältig alle bereits vorhandenen Mängel bzw. Beschädigungen. Alle Bücher müssen grundsätzlich eingebunden und mit dem Namen des Kindes versehen werden.

Notfallnummern: Hinterlassen Sie bitte im Sekretariat Notfallnummern, unter denen wir auf jeden Fall jemanden verständigen können, wenn Ihr Kind plötzlich erkrankt oder verletzt ist. Es kommt leider oft vor, dass wir Eltern telefonisch nicht erreichen können und ein Kind lange warten muss, bis es abgeholt werden kann.

Bitte teilen Sie uns Änderungen der Telefonnummern oder der Anschrift unbedingt unverzüglich mit.

Parken und Abholen der Kinder:

Das Parken und Hineinfahren auf dem oberen Parkplatz (Bushaltestelle) ist für Eltern und Gäste nicht erlaubt. Diese Parkplätze sind nur für Schulbedienstete. Eltern benutzen Bitte zum Bringen und Abholen der Kinder die Parkmöglichkeit bei der Turnhalle. So gelangen die Kinder sicher auf das Schulgelände.

Radfahrausbildung: Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahrausbildung der Jugendverkehrsschule Fulda teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Da die Ausbildung im Realverkehr stattfindet, benötigen wir die Unterstützung einiger Eltern als Begleitung auf dem Fahrrad. Die Klassenlehrerinnen werden auf Sie zukommen. Die Kinder dürfen erst nach ihrer Fahrradprüfung allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Schrift: Für den Schreib- und Leseunterricht ist die Druckschrift die Erstschrift, da sie in

besonderer Weise den Leselernprozess unterstützt. Anschließend wird die Schreibschrift, die sogenannte Schulausgangsschrift (SAS), eingeführt. Auch bei der Druckschrift ist es nicht gleichgültig, wie die Kinder einen Buchstaben schreiben. Der Ablauf ist genau vorgegeben, um das Erlernen der verbundenen Schreibschrift gründlich vorzubereiten und die Bewegungsabläufe einzuüben. Achten Sie daher auch zu Hause beim Üben auf die eingeführten Regeln.

Schulbustransport: Kinder, die mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen, haben einen Anspruch auf Nutzung des Schulbusses. Die Kinder werden bis zur Haltestelle vor der Schule gefahren und dort auch wieder abgeholt. Der Bus kommt zeitnah nach Unterrichtsschluss, lediglich nach der 6. Stunde entsteht eine Wartezeit von ca. 12 Minuten. Die Busaufsicht begleitet die Kinder zum Bus und achtet darauf, dass sich die Fahrschüler während des Wartens auf den Bus unbedingt und ohne Ausnahme an verabredete Regeln halten.

Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto abholen wollen gilt: Kinder die bis zur Abfahrt des Busses nicht abgeholt worden sind, fahren mit dem Bus.

Der Bushalteplatz und die Zufahrt sind während des Schultages für den Schulbus unbedingt freizuhalten! Seien Sie Ihrem Kind ein Vorbild und beachten Sie die Regeln.

Schulkonferenz: Gemäß § 131 des hessischen Schulgesetzes besteht auch an der Ritter-von-Haune-Schule eine Schulkonferenz, die zu gleichen Teilen (5 : 5) mit Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums besetzt ist. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin. Die Schulkonferenz ist höchstes Beschlussorgan der Schule. Ihre Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren von Schulelternbeirat gewählt. Die Schulkonferenz kann in starkem Maße auf die Gestaltung des Schullebens Einfluss nehmen. Ihr kommt in vielen Bereichen ein wesentliches Entscheidungsrecht zu.

Schullied: Seit einigen Jahren gibt es ein Schullied an der Ritter-von-Haune-Schule, das zu Beginn jeder Schulversammlung und bei Festen und Feiern gemeinsam gesungen wird. Der Text stammt von Frau Leyh.

Refrain:

Wir sind die Kinder von der Haune

lernen mit Spaß und guter Laune.

Auch wenn die Sonne nicht an allen Tagen scheint,

es gibt Vieles was uns eint.

Schulordnung: Leise, gewaltfrei, freundlich, sauber, hilfsbereit sind die Adjektive, die unser Schulleben/unsere Schulordnung bestimmen sollen. Sie werden in jedem Schuljahr besprochen und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern mit Leben gefüllt.

Eine Gemeinschaft wird dadurch charakterisiert, wie ihre Mitglieder miteinander umgehen. Einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und sich Helfen lassen, des Entschuldigens werden an unserer Schule den Kindern durch sinnvollen Gebrauch vermittelt. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei der Vermittlung entsprechender Umgangsformen unterstützen würden.

Schulranzen: Ihr Kind muss nur die Sachen mit zur Schule bringen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Bitte kontrollieren Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Inhalt des Ranzens, dessen Ordnung und Sauberkeit. Ersetzen Sie bei Bedarf fehlende Dinge. Schere, Kleber und Lineal gehören immer in den Ranzen. Spielsachen sollen zu Hause bleiben. Das Gewicht des Ranzens sollte 10% des Körpergewichts Ihres Kindes nicht überschreiten.

Schulweg: Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule bzw. zur Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab und weisen Sie auf Gefahrenstellen hin. Für die Laufschüler existiert an der Ritter-von-Haune-Schule ein Schulwegeplan, der am ersten Elternabend an die Eltern ausgegeben wird. In diesem Plan sind die sichersten Straßenüberquerungen eingezeichnet und markiert. Schärfen Sie bitte Ihrem Kind ein, grundsätzlich an diesen Stellen die Straße zu überqueren. Als „Bewegte Schule“ sind wir sehr daran interessiert, dass sich die Kinder viel bewegen. Dazu gehört auch die Bewältigung des Schulweges zu Fuß, wo dies möglich ist. Kinder können sich treffen, um gemeinsam zur Schule zu gehen. Elternlotsen können anfangs die Kinder begleiten. Ein „Elterntaxi“ sollte nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Sport/Schwimmen: Der Sport- und Schwimmunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist

ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte Ihr Kind länger als drei Monate vom Sport- bzw. Schwimmunterricht befreit werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig.

Der Sportunterricht findet in der Turnhalle oder auf dem Sportgelände der Ritter-von-Haune-Schule statt. Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Kinder ohne Sportkleidung dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen und arbeiten in dieser Zeit in ihrem Sternchenhefter. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen. Lange Haare müssen zu einem Zopf geflochten oder zusammengebunden werden. Wenn dies Ihr Kind nicht allein erledigen kann, müssen Sie es bereits zu Hause tun. Für verlorene Schmuckstücke übernimmt die Schule keine Haftung.

Der Schwimmunterricht wird im 4. und im 2. Schuljahr je ein Schulhalbjahr im Hallenbad Hünfeld erteilt. Kinder, die nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht und besuchen den Unterricht in einer anderen Klasse. Ausnahmen können nur nach Rücksprache mit der Sportlehrerin genehmigt werden.

Stundenplan: Im Laufe der ersten Schulwoche nach den Sommerferien erhält Ihr Kind einen Stundenplan, der ab der zweiten Schuljahreswoche gültig ist. Bei personellen Veränderungen oder zum Halbjahreswechsel kann es auch zu Stundenplanänderungen kommen.

Verlässliche Schule: Die Schulstunden der gesetzlich vorgeschriebenen Stundentafel für die jeweiligen Klassenstufen werden immer unterrichtet, gegebenenfalls im Vertretungsfall im Rahmen der Verlässlichen Schule durch externe Vertretungskräfte. Bei kurzfristig anfallenden Vertretungen oder wenn keine externe Kraft zur Verfügung steht, wird die Klasse aufgeteilt und die Schülerinnen und Schüler arbeiten in anderen Klassen im Sternchenhefter.

Sollten zu speziellen Anlässen (z.B. Bundesjugendspiele, Projekttage, Wandertage, …) die Kinder früher nach Hause kommen können, als der Stundenplan ausweist, so werden Sie vorher benachrichtigt und können entscheiden, ob Ihr Kind in die Betreuung oder nach Hause gehen soll. Kein Kind wird ohne Einverständnis früher nach Hause kommen als der Stundenplan es angibt.

Versicherungsschutz: Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Schulweg durch den Landkreis als Schulträger versichert.

Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls bzw. einer Verletzung einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte umgehend im Sekretariat oder bei der Schulleitung, damit eine entsprechende Unfallmeldung an die Unfallkasse Hessen gemacht werden kann. Nur dann unterliegen eventuelle Folgeerkrankungen oder weitere nötige Maßnahmen auch dem Versicherungsschutz. Dies ist vor allem bei Zahnschäden von großer Wichtigkeit.

Während der Schulzeit darf Ihr Kind das Schulgelände nicht verlassen, selbst mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis nicht. Ihr Kind kann nur dann die Schule früher verlassen, wenn Sie es abholen. Dies bedarf der Absprache mit den Lehrkräften, dem Sekretariat oder der Schulleitung. Sollte eine uns nicht bekannte Person Ihr Kind abholen, so geben Sie dieser bitte eine schriftliche Ermächtigung mit bzw. setzen Sie sich vorher mit uns in Verbindung.

Zeugnisse: Die Schüler der 1. Klasse erhalten am Ende des Schuljahres ein Verbalzeugnis

ohne Ziffernbeurteilung.  Die Kinder der 2. Klasse erhalten am Ende des Schuljahres ein erstes Notenzeugnis. Ab der Klasse 3 erfolgen die Zeugnisse halbjährlich. Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens kann durch Beschluss der Gesamtkonferenz durch schriftliche Bemerkungen ergänzt werden.

Ferien im Schuljahr 2020/21:

HerbstferienWeihnachtsferienOsterferienSommerferien
05.10. – 17.10.202021.12.2020 – 09.01.202106.04. – 16.04.202119.07. – 27.08.2021

Bewegliche Ferientage:

RosenmontagFreitag nach Christi HimmelfahrtFreitag nach Fronleichnam
15.02.202114.05.202104.06.2021

Stundentafel der Grundschule

 Wochenstunden
FächerKlasse 1Klasse 2Klasse 3Klasse 4
Religion2222
Deutsch6666
Sachunterricht2244
Mathematik5555
Kunst/Musik3344
Sport/Schwimmen3333
Englisch22
Medienkompetenz (Mek)1111
Förderstunde/Büchereistunde1*1*1*1*
Gesamt23232828

*  abhängig von der Klassengröße